www.ff40.de - Newsletter 2/2006
Thema: zehn Aktionen mit Photos, neues Gästebuch, Auto-Tipps
Abonnenten:  127
Datum:  29.10.2006


Inhalt: 

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  1. EINSÄTZE 11 bis 20
  2. AKTIONEN JUGENDFEUERWEHR 2006
  3. AKTIONEN VEREIN 2006
  4. DAS NEUE GÄSTEBUCH
  5. TERMINE
  6. AUTO-TIPP1 - HERBST
  7. AUTO-TIPP2 - "WINTERREIFENPFLICHT" was steckt dahinter
  8. SECRET BEREICH

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  1. EINSÄTZE 11 bis 20
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    In der Hauptsache Unwettereinsätzen nach Starkregen. 
    Es gibt selbstverständlich einige Bilder und Berichte der Einsätze.

  2. AKTIONEN JUGENDFEUERWEHR 2006
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    2.1 Niddareinigung in Zusammenarbeit mit den Anglervereinen
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    2.2 Leistungsspangenabnahme der Deutschen Jugendfeuerwehr
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    2.3 Schulfest der Michael-Ende-Schule - Showübungen
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    2.4 Segelfreizeit mit der Jugendfeuerwehr Ginnheim in Holland
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    2.5. Übungstag der Jugendfeuerwehren Ginnheim und Rödelheim 67 Photos 
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    2.6 Deutsch-Russische Jugendbegegnung der Hess.JF zu Gast in Rödelheim
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    2.7 Spende der Jazz-Freunde für die Jugendarbeit im Stadtteil

  3. AKTIONEN VEREIN
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    3.1 Feierliche Amtsübergabe bei unserer Partnerwehr Niendorf 2
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    3.2 Bildergalerie und kleiner Text zum Sommerfest der FF - Rödelheim 2006
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    3.3 Zwei Hochzeiten und eine Geburt - Wir gratulieren den drei Paaren 

  4.  DAS NEUE GÄSTEBUCH
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    Da wir am Tag ca. 50 Spameinträge ins Gästebuch erhalten haben mußten wir das GB umstellen und haben jetzt 
    ein Gästebuch mit erweiterten Funktionen installiert, welches eine Sicherheitsabfrage vor dem Eintrage erfordert.
    Jetzt ist es an ihnen es mit Leben zu füllen und uns ein paar Grüße zu hinterlassen - nur Mut! :-)

  5. TERMINE 
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    Rödelheimer Nikolausmarkt des Vereinsrings 
    TAG: Sonntag, den 03. Dezember 2006 
    ZEIT: von 11:00 Uhr - 20:00 Uhr 
    ORT: Auf dem Schulhof der Michael-Ende-Schule Assenheimer Str. 38-40

  6. AUTO - TIPP 1 : HERBST
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    Schon daran gedacht: Scheibenwischer, Licht und Waschwasser zu kontrollieren ... der Herbst bietet sich hierfür an!!
    Haben Sie schon die Winterreifen aufgezogen oder sagen Sie sich es kommt sowieso kein richtiger Schnee?!?
    Winterreifen sind schon ab plus 7 Grad zu empfehlen, sie haben mit ihnen einen wesentlich kürzeren Bremsweg, 
    als mit Sommer-Pneus, deren Gummimischung bei niedrigen Temperaturen hart wird - vielleicht die entscheidenden Meter 
    um einen Auffahrunfall zu verhindern oder vor einem zu spät erkannten Kind zum stehen zu kommen.
    Bitte fahren Sie vorsichtig - alle modernen Hilfsmittel wie ESP etc. können die Grenzen der Physik nicht außer Kraft 
    setzen und gerade mit Herbstlaub oder Eis und Schnee unter den Reifen kann jedes Km/h der Tropfen sein, der das 
    Fahrzeug zum Ausbrechen bringt. - Fahren Sie FAIR, SICHER und GELASSEN. :-) DANKE 

  7. AUTO TIPP 2: "WINTERREIFENPFLICHT" was steckt dahinter?
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    Zum 01.05.2006 wurde im § 2 Abs. 3 a StVO geregelt, dass die Bereifung den Wetterverhältnissen 
    angepasst sein muss. Das neue Gebot zur geeigneten Bereifung muss als „situative Winterreifenpflicht“ 
    verstanden werden. Es gibt aber keinen gesetzlich festgelegten Zeitraum für Winterreifen oder eine Pflicht 
    jedes Fahrzeug umzurüsten, viel mehr verweist man darauf, daß man sein Fahrzeug stets mit Witterungsverhältnissen 
    geeigneten Reifen bewegen MUSS.

    Winterreifenpflicht = Sommerreifenverbot
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    Es ist also faktisch keine Winterreifenpflicht, sondern ein "Verbot von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen", 
    dazu zählt auch schon überfriedende Nässe etc. - ohne Winterreifen kann es einem also passieren, daß man mit dem Auto 
    unterwegs ist und es stehen lassen muß, weil das Wetter umgeschlagen hat.

    Was kostet ein Verstoß
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    Wird man ohne geeignete Bereifung für die aktuellen Wetterverhältnisse aufgegriffen 
    ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Sollte es zu einer konkreten Behinderung 
    oder einem Unfall gekommen sein werden es automatisch 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.

    Was sagt die Versicherung?
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    Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungsfreiheit 
    der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 61 VVG) führen.
    Sollte es zu einem Schaden kommen den die Versicherung zu decken hätte und durch Sommerreifen 
    eine Mithaftung des Halters angeführt wird muß der Halter einen Teil der Kosten übernehmen, 
    auch wenn der Unfallgegner nachweislich schuldhaft den Unfall verusacht hat. 
    (Quelle: ADAC, red. bearbeitet)

  8. SECRET
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    Es gibt wieder neue Dokumente im Bereich Ausbildung! 
    Die neuen Berichte entfallen auf die Rubriken Rödelheim, extern und Unfälle 

 


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