Die Freiw. Feuerwehr auf einen Blick!
(Aufgaben, Ausrüstung, Alarmierung, Vorausetzungen)


Übersicht der Themen dieser Seite

 

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr (in Frankfurt)

Die Hauptziele der Feuerwehr "Retten, Bergen, Löschen, Schützen" sollten eigentlich jedem Bürger geläufig sein. Das ganze unter dem Begriff Brandschutz zusammengefasst ist eine Pflichtaufgabe jeder Kommune.
Dies ergibt sich aus dem Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998.

Die Aufgabenbereiche werden in drei Hauptkategorien aufgeteilt (§ 6 HBKG):
1. den vorbeugenden Brandschutz

2. den abwehrenden Brandschutz

3. die allgemeine technische Hilfe bei Unglücksfällen und Katastrophen

Gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr stellen die 28 Freiwilligen Feuerwehren den abwehrenden Brandschutz, sowie die schnelle Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen im Stadtgebiet Frankfurt sicher.

Der vorbeugende Brandschutz wird von hauptamtlichen Kräften der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Die rund 800 aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Frankfurts stellen ihre Einsatzkraft grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich zur Verfügung (§ 10 Abs. 1 HBKG). Sie können lediglich ihren Verdienstausfall in Folge von Einsätzen geltend machen.

Jeder Feuerwehrangehörige übernimmt wichtige  Tätigkeiten im Dienste der Allgemeinheit. 
Die Aufgaben in einer freiwilligen Feuerwehr beschränken sich aber nicht nur auf Einsätze.
Regelmäßige Schulungsveranstaltungen, Einsatzübungen, praktische Übungen an den technischen Geräten, sowie Wartung und Pflege von Einsatzfahrzeugen und des Feuerwehrgerätehauses gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten.

Ferner wird durch die Jugendfeuerwehren in vielen Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Jugendarbeit im Stadtteil und somit für ganz Frankfurt betrieben.

Eine Freiwillige Feuerwehr besteht also im Einzelnen aus einer Einsatzabteilung, einer Jugendfeuerwehr, der Alters- und Ehrenabteilung und dem Feuerwehrverein.

In der Einsatzabteilung befinden sich die aktiven Mitglieder der Feuerwehr, die, wie der Name schon sagt, aktiv an Feuerwehreinsätzen teilnehmen. In der Jugendfeuerwehr werden Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 17 Jahre betreut und spielerisch mit der Feuerwehrarbeit vertraut gemacht. Die Alters- und Ehrenabteilung bilden Feuerwehrangehörige, die aufgrund von Erreichen des 60. Lebensjahres keinen aktiven Dienst mehr leisten dürfen oder beispielsweise durch Krankheit nicht mehr diensttauglich sind. 
Der Feuerwehrverein dient zur Unterstützung und Förderung unserer Wehr.

In Frankfurt gibt es 28 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 800 aktiven Mitgliedern.
Diese sind in den verschiedenen Stadtteilen angesiedelt, dies ist geschichtlich bedingt durch Eingemeindungen von Stadtteilen etc. entstanden.

Im Innenstadtbereich gibt es keine Freiwillige Feuerwehr. Je nach Einsatzlage kann die zentrale Leitstelle aber jederzeit eine Freiwillige Feuerwehr zu einem dortigen Einsatzort beordern.


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Voraussetzungen für die aktive Mitgliedschaft in einer Freiw. Feuerwehr:

·         Körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst (§ 10 Abs. 5 HBKG)  

·         Mindestalter 17 Jahre (§ 10 Abs. 2 HBKG) 

·         Die Bereitschaft  - auch nachts - schnell zur Verfügung zu stehen  

·         Teilnahme an diversen Lehrgängen  

·         Wohnort, wenn möglich, im Stadtteil oder in der näheren Umgebung 

·         Regelmäßige Teilnahme an Übungen und Unterrichten 

·         Bereitschaft zur Teamarbeit  

·         Bereitschaft, auch mal richtig anzupacken 


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Wie und wann wird alarmiert

Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main werden von der Zentralen Leitfunkstelle Frankfurt 

·         werktags von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des darauf folgenden Tages 

·         an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr

primär zu Einsätzen in ihrem ansässigen Stadtteil alarmiert.

Bei Großschadenslagen und Ausnahmezuständen, wie zum Beispiel Sturm- oder Hochwassereinsätzen, können die Freiwilligen Feuerwehren auch außerhalb der oben genannten Zeiten alarmiert und im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden.

Die Alarmierung erfolgt im Verfahren der "Stillen Alarmierung" über einen tragbaren Funkmeldeempfänger der Firma Motorola Typ Skyfire II.
Zum Ausrücken eines Löschfahrzeuges ist eine Mindesteinsatzstärke von 6 Feuerwehrangehörigen erforderlich. 



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Ausrüstung

Die Einsatzkleidung / Schutzkleidung wird einem Freiwilligen Feuerwehrmann von der Kommune, in unserem Fall der Stadt Frankfurt, zur Verfügung gestellt.

Ein kompletter Einsatzanzug eines Feuerwehrangehörigen kostet ca.1000 Euro. Eine Investition in die Sicherheit und damit in  die Gesundheit der Feuerwehrmänner und -frauen.

Den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt stehen diverse Lösch- und Mannschaftsfahrzeuge zur Verfügung. 
Selbstverständlich aber auch Rüstfahrzeuge für mittlere bis schwere technische Hilfeleistungen. 

Die Technik und Ausrüstung ist auf einem hohen Standard und wird ständig ergänzt und überarbeitet.

Erst 2004 konnten der Feuerwehr Frankfurt 14 nagelneue Löschfahrzeuge (Löschgruppenfahrzeuge 10/6) zur Verfügung gestellt werden, die mit modernster Technik ausgestattet sind.

 

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