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Immer wieder erleben wir, daß Autofahrer
"überfordert" sind, wenn sich ein Fahrzeug mit Sondersignal
nähert.
Da werden alle hektisch, fahren Bordsteine mit einem Affentempo hoch oder
gefährden durch gut gemeinte abrupte Ausweichmanöver andere
Verkehrsteilnehmer. |
Genauso schlimm sind die Kandidaten, die sich gar nicht
beirren lassen und einfach weiter fahren, so daß der Fahrer des
Einsatzfahrzeugs gar nicht weiß, ob Ihn der Autofahrer erkannt hat und
ihm seine Sonderrechte gewährt oder der Autofahrer, vielleicht auf Grund
lauter Musik das Martinshorn nicht gehört hat.
Richtig ist in jedem Fall: RUHE BEWAHREN!!!!
Zwar ist bei einsätzen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder auch
der Polizei höchste Eile geboten, doch nicht um jeden Preis!
Was nützt es, wenn zwar das Einsatzfahrzeug zügig durch den Verkehr
gekommen ist, dafür aber ein Verkehrsunfall statt gefunden hat.
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Der ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt hat hierüber eine
wunderbare Broschüre heraus gebracht, in der genau diese Situationen
erklärt werden. Die Broschüre kann hier mit freundlicher Genehmigung des
ADAC herunter geladen werden.
(312 KB)
Hier ist recht gut und detailliert erklärt wie man sich in was für
Situationen am besten Verhält und auf welchen rechtlichen
Grundlagen
'die Sonder und Wegerechte beruhen. |
Stau und Standstreifen
Wie ist das im Stau kurz vor der
Ausfahrt, darf ich da den Standstreifen
benutzen?NEIN!
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Jetzt
sind nämlich alle Fahrspuren zugestaut, und es können zum Beispiel keine
Rettungsfahrzeuge zu einer Unfallstelle gelangen. Nachzulesen ist das im
§ 2 StVO, Straßenbenutzung ("Fahrzeuge müssen die Fahrbahn
benutzen" und "Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der
Fahrbahn").
Ärgerlich ist auch das Rechtsüberholen auf der
Standspur der Autobahn, wenn der Stau nur die Autobahn, aber nicht die
Ausfahrt verstopft.
Alles gefährlich und verboten (und abgesehen davon teuer, wenn man, wie hier, erwischt
wird): |
Punkte für
Parksünder!!!!! Seit dem 01.04.2004 gilt eine
verschärfte Regelung zu Parkverstößen in und vor
Feuerwehrzufahrten, aber auch dann wenn die Durchfahrtsbreite einer
Straße für LKWs nicht mehr ausreichend ist.
Übrigens wussten Sie, dass auch gegenüber einer Feuerwehrzufahrt ganz
automatisch ein absolutes Halteverbot besteht auch wenn hier kein
Halteverbotszeichen angebracht ist. In dem Beispiel
unterhalb des Textes ist die Kennzeichnung klar, beide stehen im absoluten
Halteverbot und bekommen daher beide einen PUNKT in Flensburg und
zahlen 40 Euro. |

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Flensburger Punkte gibts aber auch
wenn das Parken erlaubt ist und man durch sein parkendes Fahrzeug die
Fahrbahn verengt.
Wir hatten bereits so einen Fall in Rödelheim. - das war Ende April, also
kurz nach der Einführung der Neuregelung, und die Polizei hat die
Vorschrift konsequent umgesetzt.
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MIT ALLEM WAS DAS HERZ IN
BEZUG AUF STRASSENVERKEHRSRECHT BEGEHRT
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