Sondersignal im Straßenverkehr 
Kennen Sie die Situation?!? Sie fahren nichts ahnend ihrer Wege
und plötzlich nähert sich der Klang von Martinshorn
Lesen Sie wie sie sich in dieser Situation richtig verhalten

www.feuerwehr-roedelheim.org

Immer wieder erleben wir, daß Autofahrer "überfordert" sind, wenn sich ein Fahrzeug mit Sondersignal nähert.

Da werden alle hektisch, fahren Bordsteine mit einem Affentempo hoch oder gefährden durch gut gemeinte abrupte Ausweichmanöver andere Verkehrsteilnehmer.

Genauso schlimm sind die Kandidaten, die sich gar nicht beirren lassen und einfach weiter fahren, so daß der Fahrer des Einsatzfahrzeugs gar nicht weiß, ob Ihn der Autofahrer erkannt hat und ihm seine Sonderrechte gewährt oder der Autofahrer, vielleicht auf Grund lauter Musik das Martinshorn nicht gehört hat.

Richtig ist in jedem Fall: RUHE BEWAHREN!!!!

Zwar ist bei einsätzen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder auch der Polizei höchste Eile geboten, doch nicht um jeden Preis!

Was nützt es, wenn zwar das Einsatzfahrzeug zügig durch den Verkehr gekommen ist, dafür aber ein Verkehrsunfall statt gefunden hat.

Download des PDF (312 KB)

Der ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt hat hierüber eine wunderbare Broschüre heraus gebracht, in der genau diese Situationen erklärt werden. Die Broschüre kann hier mit freundlicher Genehmigung des ADAC herunter geladen werden.
  (312 KB)

Hier ist recht gut und detailliert erklärt wie man sich in was für Situationen am besten Verhält und auf welchen rechtlichen Grundlagen 
'die Sonder und Wegerechte beruhen.


Stau und Standstreifen

Wie ist das im Stau kurz vor der Ausfahrt, darf ich da den Standstreifen benutzen?

NEIN!

Jetzt sind nämlich alle Fahrspuren zugestaut, und es können zum Beispiel keine Rettungsfahrzeuge zu einer Unfallstelle gelangen. Nachzulesen ist das im § 2 StVO, Straßenbenutzung ("Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und "Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn"). 

Ärgerlich ist auch das Rechtsüberholen auf der Standspur der Autobahn, wenn der Stau nur die Autobahn, aber nicht die Ausfahrt verstopft.  Alles gefährlich und verboten (und abgesehen davon teuer, wenn man, wie hier, erwischt wird):

Punkte für Parksünder!!!!!

Seit dem 01.04.2004 gilt eine verschärfte Regelung zu Parkverstößen  in und vor Feuerwehrzufahrten, aber auch dann wenn die Durchfahrtsbreite einer Straße für LKWs nicht mehr ausreichend ist.

Übrigens wussten Sie, dass auch gegenüber einer Feuerwehrzufahrt ganz automatisch ein absolutes Halteverbot besteht auch wenn hier kein Halteverbotszeichen angebracht ist.

In dem Beispiel unterhalb des Textes ist die Kennzeichnung klar, beide stehen im absoluten Halteverbot und bekommen daher beide einen PUNKT in Flensburg und zahlen 40 Euro.

Flensburger Punkte gibts aber auch wenn das Parken erlaubt ist und man durch sein parkendes Fahrzeug die Fahrbahn verengt.
Wir hatten bereits so einen Fall in Rödelheim. - das war Ende April, also kurz nach der Einführung der Neuregelung, und die Polizei hat die Vorschrift konsequent umgesetzt.

  HOMEPAGE MIT ALLEM WAS DAS HERZ IN 
BEZUG AUF STRASSENVERKEHRSRECHT BEGEHRT

www.fahrtips.de

 

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