Wappen von Frankfurt

Freiwillige Feuerwehr
Frankfurt am Main - Rödelheim
gegründet 1859

Wappen von Rödelheim

 

Verbrennungen und Brandwunden

Auf die Erste Hilfe kommt es an!

Eine Verbrennung ist eine Schädigung der Haut und des darunter liegenden Gewebes. Eine Verbrennung wirkt sich meist auf den gesamten Organismus aus. 

Die größten Gefahren bei einer Verbrennung sind die Infektion der Wunden, evtl. auftretende Atemstörungen und der Schockzustand ausgelöst durch den großen Flüssigkeitsverlust bei großen Brandwunden im Zusammenspiel mit den Schmerzen.

Die schwere der Verbrennung ist abhängig von der Temperatur, der Einwirkungszeit und der geschädigten Oberfläche. Um die Zusammenhänge zu verstehen ist es erforderlich sich 
den Aufbau der Haut: etwas näher zu betrachten:

Die Haut besteht aus drei Schichten: 

  Bestandteile
der Oberhaut 
(Epidermis)
Hornschichten
Der Lederhaut
(Dermis)
Keimschichten, Bindegewebe, Drüsen, Blutgefäße, Nerven und vieles mehr
Unterhaut
(Subcutis)
Binde- und Fettgewebe




In der Medizin misst man die schwere einer Verbrennungen, wie im Aufbau der Haut eingezeichnet, in drei verschieden ...

... Verbrennungsgraden:

1. Grades Oberflächliche Rötung wie bei einem leichten Sonnenbrand.
Heilt ohne weiteren Eingriff nach 5 - 10 Tagen.

2a. Grades Oberflächliche Blasenbildung, der Wundgrund ist feucht.
Heilt ohne operativen Eingriff nach 2 - 3 Wochen.
(2b. Grades tief) Blasenbildung, grau-weißliche Verfärbung, der Wundgrund ist trocken
Heilt nur nach operativem Eingriff und hinterlässt Narben.
3. Grades Grau-weiß verfärbte, ledrige Hautbezirke, trockener Wundgrund,
alle Hautschichten sind zerstört.
 
Muss operiert werden, hinterlässt Narben.

Die Verbrennungsstadien werden in den seltensten Fällen alleine auftreten, sondern meist in gemischter Form vorliegen.
Geben Sie bei einem Notruf stets das Verletzungsmuster an.


Errechnen der Verbrennungsfläche:

Wie eingangs schon erwähnt ist die Bestimmung der verbrannten Oberfläche ein wichtiges Indiz für das richtige einschätzen des Ausmaßes der Verbrennung. Schon ab ca. 15% (bei Kindern 10%) erst- bis zweitgradigen Verbrennungen tritt eine Gefährdung der Vitalfunktionen ein.

Um dies einschätzen zu können gibt es die sog. Neunerregel. Hier wird der Körper eines Erwachsnen wie folgt in 9%-Schritten in Flächen aufgeteilt:
Kopf   9 %
Brust 2x 9 % 18 %
Rücken 2x 9 % 18 %
Bein (je) 2x 9 % 18 %
Arm (je)   9 %


Der Genitalbereich, bzw. die Handfläche inklusive der Finger schlagen mit je 1% zu Buche.

Bei Kleinkindern bei Kleinkindern bis 5 Jahren setzt sich die Körperoberfläche etwas anders zusammen! (siehe rechts)

(Erwachsene)

(Kinder bis 5 Jahre)

Sie sehen wie schnell die lebensbedrohlichen 10 bzw. 15 % Oberflächenverbrennung zusammen kommen können. 
Beim Sonnenbad ungeschützt eingeschlafen: der komplette Rücken mit Verbrennungen 1. bis 2.Grades und Sie sind schon mit 3 % über die Lebensbedrohung hinaus, rechnet man nun damit, daß Sie die Beine und Arme sicherlich nicht abgedeckt hatten sind Sie
ein Fall für die Intensivstation oder ein spezielles Verbrennungsbett!


Das Inhalationstrauma:
bedeutet, dass die Luftwege, hauptsächlich im Mund-, Nasen- und Rachenraum durch das Einatmen von Flammen und heißen Gasen verbrannt sind. Dies geschieht beispielsweise bei Stichflammen und Explosionen.

Die große Gefahr hierbei ist das rasche Anschwellen, der Schleimhäute in den Luftwegen, was zum Ersticken führen kann. Weisen Sie die Feuerwehr und das Rettungsdienstpersonal deshalb auch dringend auf die Umstände der Verbrennung hin.


Wenn eine Person in Flammen steht, ...
darf diese auf keinen FALL weg rennen! Das Brennen der eigenen Kleidung produziert beim Betroffenen Angst und er möchte davon laufen um beispielsweise das nächste Wasser zu erreichen, doch der hierbei entstehende Luftzug facht die Flammen nur weiter an und vergrößert die Verbrennungen! 

Halten Sie die brennende Person unter allen Umständen auf.
Es ist die einzige Chance schlimmere Verbrennungen zu verhindern. 
Werfen Sie eine brennende Personen zu Boden, und ersticken Sie die Flammen mit einer Wolldecke bzw. durch hin und herwälzen der Person auf dem Boden oder verwenden Sie einen Feuerlöscher, wenn dieser inzwischen zur Hand ist.

ba-kleider-brand.gif (4114 Byte)

Achtung beim Ersticken mit einer Decke: 
Bei Verwendung von synthetischen Fasern zum Ersticken von Flammen und Glut besteht die Gefahr des Einbrennens in die Haut. Brandverletzungen werden so verschlimmert statt gemildert.
Keine Synthetikdecken/-fasern verwenden!

Wenn Sie einen Feuerlöscher verwenden:
Richten Sie den Löschstrahl von unten nach oben auf die Person und versuchen Sie möglichst nicht in die Augen und den Mund spritzen. 
Falls Löschpulver doch die Augen trifft - eine Bindehautentzündung ist in wenigen Wochen vergessen. Brandwunden zweiten oder gar dritten Grades brauchen - wenn sie überhaupt heilen - Jahre.
Deshalb: Wählen Sie das kleinere Übel. 
Löschpulver - amtlich geprüft und zugelassen - ist von seiner Grundzusammensetzung ungiftig und Reizwirkungen auf die Atemwege klingen in der Regel rasch ab. Zudem genügt meist schon ein einziger Löschstrahl, um die Flammen zu löschen. 

Erste Hilfe bei Brandwunden:

  • Sofortige Kaltwasseranwendung. 
    Verletzte Körperteile so lange (mind. 15 Minuten) in kaltes Wasser tauchen oder besser unter fließendes Wasser halten, bis der Schmerz verschwindet. Eine Kühlung kann eigentlich nicht lange genug dauern, sofern man die betroffene Person nicht unterkühlt. Bei den Kühlungsmaßnahmen muß nicht unbedingt auf Sterilität geachtet werden, wichtig ist in erster Linie, die Wunde zu kühlen. 
    Tauchen Sie nie die ganze Person in das kalte Wasser:
    Schock- & Unterkühlungsgefahr!

  • Kleider und andere Gegenstände, die in der Brandwunde eingeschmolzen oder fest haftend sind, dürfen vom Ersthelfer auf keinen Fall entfernt werden.
    Bei Verbrühungen sollte die Kleidung so rasch wie möglich ausgezogen werden, ohne die Kaltwasserbehandlung zu verzögern, bzw. auszusetzen.
  • kontrollieren Sie wiederholt die Vitalfunktionen:

    Bewußtssein
    A
    tmung
    P
    uls

    Bei Bewusstlosigkeit den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen, so kann er nicht ersticken, wenn er durch eingeatmeten Rauch, Brandgase oder verschlucktes Löschpulver erbricht.
    Verliert Ihr Patient die Atmung müssen Sie diese mit einer Atemspende, vorzugsweise mit einer Pocket-Mask (siehe Bild) oder eben Mund-zu-Nase, versuchen die Eigenatmung wieder anzuregen. Sollten Sie nach einer zweimaligen Atemspende keinen Puls fühlen, müssen Sie die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) einleiten. Diese muss jeder Autofahrer beherrschen. Holen Sie sich einen Helfer, auf die Dauer wird die HLW sehr anstrengend. Machen Sie doch mal wieder einen Auffrischungskurs bei einer der vielen Hilfsorganisationen, denn jeder ist nach § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) zur Hilfeleistung verpflichtet und da ist´s doch besser man weiß was man tut.

  • Veranlassen Sie das Absetzen eines Notrufs

    Meistens kann dies parallel mit den anderen Maßnahmen erfolgen, weil mehrere Personen vor Ort sind - Heute in Mobiltelefonzeitalter sollte es möglich sein direkt vor Ort einen Notruf zu veranlassen! Übrigens ist die kostenlos aus jedem Mobilfunknetz wählbar und jeder Mobiltelefonbesitzer ist zu diesem Notruf verpflichtet, wenn Sie ihn hierum bitten, sonst macht er sich strafbar. Teilen Sie die schwere der Verletzung und den genauen Unglücksort mit, geben Sie evtl. einen kurzen Anfahrtshinweis.
    Wenn dies personell möglich ist, achten Sie darauf, den Patienten vor Gaffern abzuschirmen, meistens genügt es schon eine Person aus der Gruppe um Hilfe zu bitten, und Sie werden sehen, wie schnell, die "Sensationstouristen" das Weite suchen. Der Patient wird es Ihnen danken.

  • Brandwunden nicht berühren!
    Hausmittel sind strengstens VERBOTEN!
    Der Arzt muss die Wunde unbedingt unverändert sehen. Das Säubern solcher Wunden ist für die Patienten sehr schmerzhaft. Des weiteren beeinflusst eine "Hausmittelbehandlung" die spätere Wundheilung negativ! Ersparen Sie es dem Patienten!
    Kühlen und keimfrei abdecken genügt bis der Rettungsdienst vor Ort ist.

  • Decken Sie die Wunden nach der Kühlung mit einem sterilen Brandwundenverbandtuch ab, achten Sie darauf, es nur an den Ecken anzufassen, um die Keimfreiheit zu erhalten. Fixieren Sie das Tuch falls notwendig, mit Heftpflaster, Müllbinde oder Dreiecktuchkrawatte im unverletzten Bereich.
    Bei Gesichtsverbrennungen müssen Sie besonders auf die Atmung achten (Gefahr des Inhalationstraumas), Sie können der Person das Atmen durch eine besondere Sitzhaltung erleichtern: Aufrecht sitzen und die Armen nach hinten abstützen!
    Bedecken Sie jedoch niemals das Gesicht mit Verbänden, das ist für die Psyche des Patienten äußerst negativ. Der Rettungsdienst bringt hierfür Spezialverbände mit! 
    Natürlich ist  auch eine Schockbehandlung notwendig, doch es gilt:
    Bei Gesichts-/ Kopfverletzungen keine Schocklage anwenden!!!

  • Hüllen Sie nun die Person mit einer Decke ein (z.B. Rettungsdecke aus dem Autoverbandkasten), damit die Körperstammtemperatur nicht abfällt. 
    Vermeiden Sie hierbei Druck auf die Person, speziell auf die Wunde, auszuüben, .
    Achten Sie auch darauf, daß die Unterlage nicht zu kalt ist, es empfiehlt sich hier auch eine Decke unterzuschieben.

  • Übergeben Sie die Verletzte Person an den Rettungsdienst, das beinhaltet, eine kurze Erklärung, was vorgefallen ist und welche Maßnahmen Sie bisher getroffen haben. Zeitangaben wären schön: Wie lange wurde die Wunde gekühlt, wie lange ist die Person ohne Bewusstsein, etc. ... .
    Halten Sie sich für weitere Fragen zur Verfügung.

  • An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für Ihr Engagement. Es sollte mehr couragierte Personen wie Sie geben, die in Notsituationen Erste Hilfe leisten. (Gleichwohl jeder dazu verpflichtet wäre!)

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